§ 6 Abs 1 S 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes über den Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln (juris: MVollzG RP), der operative Eingriffe, Behandlungen und Untersuchungen an einem im Maßregelvollzugs Untergebrachten auch ohne dessen Einwilligung zulassen, mit Art 2 Abs 2 S 1 iVm Artikel 19 Abs 4 GG unvereinbar und nichtig – zu den bei der Anordnung von Zwangsbehandlungen zur Wahrung der Grundrechte notwendigen verfahrensrechtlichen Sicherungen – zur Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung des bei Zwangsbehandlungen zur Erreichung des Vollzugsziels unabdingbaren Erfordernisses der krankheitsbedingt fehlenden Einsichtsfähigkeit
Wettbewerbsverstoß: Gemeinschaftsrechtskonformes generelles Verbot der unerbetenen Telefonwerbung; Nachweis der Einverständniserklärung bei einer Bestätigungsmail im Double-opt-in-Verfahren – Double-opt-in-Verfahren
Ablehnung des Erlasses einer eA: Vorläufige Untersagung jeglicher künftiger Medikation eines im Maßregelvollzug Untergebrachten – Kein Überwiegen der für ein Ergehen der eA sprechenden Gesichtspunkte im Rahmen der Folgenabwägung – Subsidiarität bzgl gegenwärtiger Medikation
Wohnraummiete: Unerlaubte Untervermietung als Kündigungsgrund; rechtsmissbräuchliche Kündigung bei Verpflichtung des Vermieters zur Erteilung der Untermieterlaubnis; Bezugnahme auf früheres Kündigungsschreiben
Gefährliche Körperverletzung: Umfang der Patientenaufklärung hinsichtlich der beabsichtigten Anwendung einer Außenseitermethode zur Behandlung einer möglichen Wundheilungsstörung