Nichtannahmebeschluss: Verbot der Diskriminierung Behinderter im Schulbereich (Art 3 Abs 3 S 2 GG) – hier: keine Grundrechtsverletzung durch Verweigerung der Anerkennung einer “sekundären Neurotisierung” aufgrund der Beschulung eines behinderten Schülers in allgemeinbildenden Schulen als “Wie-Berufskrankheit” iSd § 9 Abs 2 SGB VII (juris: SGB 7) iVm § 9 Abs 1 S 2 SGB 7 – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung