(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.07.2018 IX R 5/15 – Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften – Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts – Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20.07.2018 IX R 5/15 – Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften – Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts – Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme)
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der „institutionellen Abgrenzung“ zwischen privater und betrieblicher Altersvorsorge – institutioneller Rahmen des Betriebsrentenrechts kann in bestimmten Fällen verlassen werden – Verletzung des Gleichheitssatzes (Art 3 Abs 1 GG) durch fachgerichtliche Auslegung des § 229 Abs 1 S 2 Nr 5 SGB V (juris: SGB 5) in Abweichung von § 1 Abs 1 Nr 1 BetrAVG im Falle der Herauslösung eines Versicherungsvertrag aus dem Betriebsbezug nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Publikumsgesellschaft: Anspruch einer Publikums-KG gegen einen Treugeberkommanditisten auf Zahlung der Kommanditeinlage im Fall der Abwicklungsanordnung