Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Strafschärfende Berücksichtigung von nicht angeklagten Straftaten; Doppelverwertungsverbot; fehlende Drogensucht
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderlichkeit einer förmlichen Einziehung der beim Angeklagten sichergestellten Betäubungsmittelerlöse
Gefährliche Körperverletzung: Beibringen eines gesundheitschädlichen Stoffes durch Besprühen eines Kleidungsstückes mit einer brennenden Substanz und anschließender Inbrandsetzung