Markenbeschwerdeverfahren – “IX (Bildmarke)” – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird
Markenbeschwerdeverfahren – “V oder U (Bildmarke)” – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird
Markenbeschwerdeverfahren – “IXI (Bildmarke)” – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird
Markenbeschwerdeverfahren – “X (Bildmarke)” – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird