Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Zurückweisung eines Antrags auf Rückübertragung der elterlichen Sorge ohne hinreichende fachgerichtliche Feststellungen zum Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung – Gegenstandswertfestsetzung
Personenstandssache: Neubestimmung des Geburtsnamens eines in die Ehe der Kindesmutter einbenannten Kindes im Rahmen der nachträglichen Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge von Kindesmutter und leiblichem Vater