(Soziales Entschädigungsrecht – „Dritter“ im Sinne des § 35 Abs 2 S 1 BVG – entgeltliche Pflege durch einen Elternteil – Arbeitsvertrag – erhöhte Pflegezulage – unentgeltliche Pflege durch den anderen Elternteil – halbe pauschale Pflegezulage – familiäres Privileg – sozialgerichtliches Verfahren – Zulässigkeit einer Teilanfechtung – materielle Teilbarkeit des Bescheids – Bestandskraft des nicht angefochtenen Teils – erstmaliger Antrag auf Zinsen im Revisionsverfahren)
Zur örtlichen Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers, wenn die Eltern unterschiedliche Aufenthalte haben und die Personensorge zwischen ihnen aufgeteilt ist
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zu Vorwirkungen des grund- und menschenrechtlichen Schutzes der Familie (Art 6 Abs 1 GG iVm Art 8 EMRK ) im Aufenthaltsrecht – Beziehung jedes Elternteils zu seinem Kind grds schutz- und förderungswürdig – hier: Eingriff in Elternrecht eines ausreisepflichtigen Ausländers mangels Anerkennung der Vaterschaft für noch ungeborenes Kind nicht substantiiert dargelegt (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des väterlichen Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Mutter bei mangelnder Konsensfähigkeit der getrennt lebenden Eltern sowie Konformität der Sorgerechtsregelung mit dem Willen der betroffenen, 15 bzw 17 Jahren alten Jugendlichen