Im Verwaltungsverfahren auf den Antrag des sorgeberechtigten Elternteils zur Änderung des Vornamens eines Minderjährigen findet keine familiengerichtliche Anhörung statt
Elternunterhalt: Leistungsfähigkeit bei vom Unterhaltsschuldner an sein minderjähriges Kind geleistetem Betreuungsunterhalt; Berücksichtigung des hälftigen Kindergeldes; Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils