Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ausgestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatzleistung – keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG oder Art 6 Abs 1, Abs 2 GG
(Elterngeld – Berechnung – zwölfmonatiger Bemessungszeitraum – Verschiebung des Bemessungszeitraums gemäß § 2 Abs 7 S 5 und 6 BEEG – nachteilige Auswirkung der Verschiebung auf die Leistungshöhe – Einschränkung der Anwendung des § 2 Abs 7 S 5 und 6 BEEG im Wege einer teleologische Reduktion – sozialgerichtliches Verfahren – Sprungrevision – verfahrensfehlerhafte Revisionszulassung – Bindungswirkung)
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch die Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes nach § 1612b BGB (F:21-12-2007) auf den Kindesunterhalt bei der Ermittlung des nachrangigen Ehegattenunterhalts – zur Frage der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt bei der Anrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt, wenn der Unterhaltspflichtige neben der Zahlung von Kindesunterhalt zur Leistung von Ehegattenunterhalt verpflichtet ist
Nichtannahmebeschluss: Keine beitragsfreie Familienversicherung von Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Elternteil mit höherem Gesamteinkommen nicht ebenfalls gKV-Mitglied ist – Verfassungsmäßigkeit von § 10 Abs 3 SGB 5, Festhaltung an BVerfGE 107, 205 – keine Änderung an verfassungsrechtlicher Beurteilung durch GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz