Befristung eines Arbeitsvertrags – Schriftform – Befristungsvereinbarung “im Vorgriff” auf einen schriftlich abzuschließenden befristeten Arbeitsvertrag – Heilung einer formunwirksamen Befristung durch eine nachträglich formwirksam zustande gekommene Befristungsabrede
Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen bei Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung nach einer zum Zeitpunkt der Überleitung geltenden befristeten Arbeitszeitreduzierung