Kläger ist gehörlos, Gründe, die zu einer Flüchtlingsanerkennung oder der Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus führen würden, wurden nicht vorgetragen, insbesondere werden Gehörlose in Pakistan nicht systematisch diskriminiert, Kläger selbst gibt an, Pakistan nur aus wirtschaftlichen Gründen verlassen zu haben, Erstmals in der mündlichen Verhandlung vorgetragene psychische Probleme wurden nicht belegt
Nigeria, Anhörungsrüge, Ablehnung eines Zweitantrags als unzulässig, erfolgloser Abschluss eines Asylverfahrens in Italien, keine Wiederaufgreifensgründe geltend gemacht, Abschiebungsverbote (verneint)
Asyl Nigeria, Bedrängung durch Familie zur Annahme des hinduistischen Glaubens, Staatliche Verfolgung wegen politischer Überzeugung, Wirrer, unglaubwürdiger Vortrag
Zur Frage eines (konventionsrechtlichen) Rechts auf mündliche Verhandlung anlässlich einer Beschwerde gegen die verwaltungsgerichtliche Ablehnung eines Eilantrags gegen eine naturschutzrechtliche Unterlassungs- und Duldungsanordnung zum Biotop- und FFH-Gebietsschutz, Verfassungsmäßigkeit des Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG auch unter dem Aspekt der hinreichenden Bestimmtheit des gesetzlichen Begriffs „Pfeifengraswiesen“