Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Ablehnung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung bzw Erörterung (§ 11 Abs 3 StrRehaG) ohne nachvollziehbare Begründung – allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung – Beginn des Fristlaufs mit Zustellung an Beschwerdeführerin (§ 15 StrRehaG, § 35 Abs 2 S 2 StPO)
Nigeria, Ablehnung der Asylanträge als unzulässig bestandskräftig geworden, Gewährung internationalen Schutzes in Griechenland, Maßstab für die Feststellung der ernsthaften Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung, Lebensbedingungen für anerkannt Schutzberechtigte in Griechenland, Unzumutbare Lebensbedingungen bejaht aufgrund Zugehörigkeit zu einer vulnerablen Gruppe, da besondere Schutzbedürftigkeit von Familie mit zwei Kleinkindern, Erfordernis einer konkret-individuellen Zusicherung Griechenlands zur Unterbringung für Vulnerable, Fehlende Zusicherung im konkreten Fall
Nationale Abschiebungsverbote für jordanische Mutter (verneint), In Jordanien verbliebener sechsjähriger Sohn, Bestehender Kontakt zu Schwester in Jordanien
Sofortverfahren, Dublin-Verfahren, iranische Staatsangehörigkeit, Abschiebungsanordnung nach Dänemark, Bezugnahme auf Bundesamtsbescheid, keine systemischen Mängel im dänischen Asylsystem, Antragsablehnung in Dänemark unschädlich, keine Abschiebungshindernisse, mögliche Erkrankungen in Dänemark behandelbar, keine andere Beurteilung durch Covid-19-Pandemie