Partielle Unvereinbarkeit von § 18b Abs 3 S 1 BAföG (sogenannter „großer Teilerlass“ – studiendauerabhängiger Teilerlass der BAföG-Rückzahlung) in den Fassungen seit 22.05.1990 mit Art 3 Abs 1 GG – Erstreckung der Unvereinbarkeit auf Sachverhalte, in denen Mindeststudienzeiten vorgeschrieben sind und eine Förderungshöchstdauer gilt, welche die Mindeststudienzeit um weniger als vier Monate übersteigt – Verpflichtung des Gesetzgebers zur rückwirkenden, verfassungsgemäßen Neuregelung bis spätestens 31.12.2011
(Altersrente für schwerbehinderte Menschen – Schutzfrist des § 38 Abs 1 SchwbG idF vom 26.8.1986 – Wirkung im Hinblick auf die gesetzliche Rentenversicherung)