Nichtannahmebeschluss: Subsidiaritätsgrundsatz (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) gebietet die Einlegung auch solcher Rechtsbehelfe, deren Zulässigkeit umstritten und daher zweifelhaft ist – hier: Unterlassen einer Beschwerde gegen gem § 58 Abs 1 FamFG nicht anfechtbaren Beweisbeschluss im Umgangsverfahren gem § 1686a BGB führt zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen eine erfolglose Richterablehnung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren zweiter Instanz – Überprüfung im Revisions- bzw Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren möglich
Berufungszulassung zur Klärung der wirtschaftlichen Voraussetzungen einer innerstaatlichen Fluchtalternative für irakische Yeziden in den kurdischen Autonomiegebieten