(Eingruppierung als Oberarzt nach Entgeltgruppe Ä 3 des TV-Ärzte/VBGK – Niederschriftserklärung – Tariffähigkeit der VGBK – Aussetzung des Verfahrens nach § 97 Abs 5 ArbGG)
Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte/VKA – medizinische Verantwortung für einen Teilbereich – Unterstellung von anderem medizinischen Personal als von Fachärzten