Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA – ausdrückliche Übertragung der medizinischen Verantwortung durch den Arbeitgeber – selbständiger Teilbereich einer Klinik
Eingruppierung eines Facharztes für Kinderheilkunde als Oberarzt nach TV-Ärzte – Übertragung einer Spezialfunktion – arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz