Eingruppierung eines Zahnarztes als Oberarzt nach § 12 TV-Ärzte – Durchführung von Lehrveranstaltungen – Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich
Eingruppierung einer Leiterin eines Schlaflabors mit einer Zusatzweiterbildung in Schlafmedizin als Oberärztin nach TV-Ärzte – Übertragung einer Spezialfunktion