Nichtannahmebeschluss: Begründungsmangel iSd §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG bei fehlender Auseinandersetzung mit einschlägiger Rspr des BVerfG sowie mit angegriffener Entscheidung – hier: eingeschränkte Bewertung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten für die Altersrente gem §§ 70 Abs 2 S 1, S 2 SGB VIjuris: SGB 6
Versorgungsausgleich: Absehen von der Teilung gleichartiger Anrechte bei geringer Differenz der Ausgleichswerte in der gesetzlichen Rentenversicherung; tatrichterliches Ermessen