Nichtannahmebeschluss: Zum Erfordernis eines richterlichen Bereitschaftsdienstes bzgl der Anordnung bzw Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen (hier: 5-Punkt-Fixierung) im Rahmen einer Unterbringung – hier: Unzulässigkeit zweier Verfassungsbeschwerden mangels hinreichender Substantiierung
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Sachaufklärung im familiengerichtlichen Verfahren über die Aufrechterhaltung eines Sorgerechtsentzugs mit Fremdunterbringung – lediglich telefonische Anhörung des betroffenen Jugendlichen begründet bei anderweitiger, hinreichend sicherer Entscheidungsgrundlage des Fachgerichts keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG)
Asylrecht, Herkunftsland: Irak, Widerruf nach vorangegangener Negativentscheidung grundsätzlich nur noch nach Ermessen möglich, Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren nicht ausreichend für § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG, Vorliegen anderer Widerrufsgründe ohne Ermessensausübung des Bundesamts nicht zu prüfen