(Sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensfehler iSd § 160 Abs 2 Nr 3 SGG – Überraschungsentscheidung – Änderung der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vertretenen Rechtsansicht im Berufungsverfahren (hier: Hilfestellung bei der Medikamenteneinnahme als Leistung der häuslichen Krankenpflege in Abhängigkeit von den konkreten vertraglichen Vereinbarungen mit der betreffenden Einrichtung))
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Recht auf den gesetzlichen Richter – vorschriftsmäßige Besetzung des Senats – Übertragung der Berufung auf den Berichterstatter – fehlender Übertragungsbeschluss – Heilung durch rügelose Einlassung
Asylrecht, Herkunftsland: Irak, Widerruf nach vorangegangener Negativentscheidung grundsätzlich nur noch nach Ermessen möglich, Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren nicht ausreichend für § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG, Kein Ermessen ausgeübt zu § 60 Abs. 8 Satz 3 AufenthG, Flüchtlingsanerkennung aus dem Jahr 2016 wegen nichtstaatlicher Gruppenverfolgung von Yeziden in der Provinz, Ninive, Distrikt Hellip, Vorliegen anderer Widerrufsgründe ohne Ermessensausübung des Bundesamts nicht zu prüfen
Asylrecht, Herkunftsland: Irak, Widerruf nach vorangegangener Negativentscheidung grundsätzlich nur noch nach Ermessen möglich, Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren nicht ausreichend für § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG, Kein Ermessen ausgeübt zu § 60 Abs. 8 Satz 3 AufenthG, Flüchtlingsanerkennung aus dem Jahr 2016 wegen nichtstaatlicher Gruppenverfolgung von Yeziden in der Provinz, Ninive, Distrikt Hellip, Vorliegen anderer Widerrufsgründe ohne Ermessensausübung des Bundesamts nicht zu prüfen
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung im Strafvollzugsverfahren (§§ 109ff StVollzG) verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) – hier: Antrag eines Strafgefangenen auf Duldung der Beschaffung von Medikamenten zur Lebensbeendigung