Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung im Strafvollzugsverfahren (§§ 109ff StVollzG) verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) – hier: Antrag eines Strafgefangenen auf Duldung der Beschaffung von Medikamenten zur Lebensbeendigung
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Feststellung einer Grundrechtsverletzung bereits in vorangegangener Eilentscheidung (hier: Kammerbeschluss vom 11.01.2021, 1 BvR 2681/20) – kein Interesse an erneuter Feststellung desselben Verstoßes dargelegt oder ersichtlich