Nichtannahmebeschluss: Urteil des BGH zur „Lebensverlängerung als Schaden“ (02.04.2019, VI ZR 13/18, BGHZ 221, 352) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden – Verfassungsbeschwerde teils unzulässig sowie in der Sache erfolglos
Nichtannahmebeschluss: Obliegenheit zur nachträglichen Ergänzung der Begründung einer Verfassungsbeschwerde bei Veränderungen der Sach- bzw Rechtslage – hier: Auslieferung nach Rumänien – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Auseinandersetzung mit weiteren Erklärungen der rumänischen Behörden zu den zu erwartenden Haftbedingungen
Betreuungssache: Entscheidung über die Betreuerauswahl durch das Beschwerdegericht; Erforderlichkeit einer erneuten persönlichen Anhörung bei neuer Tatsachengrundlage