Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Verfristung – Grundrechtsverletzung durch Versagung der Beiordnung eines Anwalts trotz Beeinträchtigung des Betroffenen infolge Zwangsmedikation muss offen bleiben
(Sozialgerichtliches Verfahren – absoluter Revisionsgrund – Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter – fehlerhafte Besetzung der Richterbank – offensichtlich rechtswidriger Übertragungsbeschluss gem § 153 Abs 5 SGG – Entscheidung ohne ehrenamtliche Richter – keine wirksame Aufhebung durch Berichtigungsbeschluss – mangelnde Übertragungskompetenz – Zustellung nach der Entscheidung in der Sache)