Sozialgerichtliches Verfahren – kein Verfahrensfehler – Übertragung der Berufung auf Berichterstatter durch Beschluss – kein Verbrauch des Verzichtes auf mündliche Verhandlung
Nichtzulassungsbeschwerde; nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts ehrenamtlicher Richter als Kameradenbeisitzer; Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses
Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Vorlagepflicht nach § 121 Abs 2 GVG – hier: Annahme der Unstatthaftigkeit eines Vornahmeantrags gem § 113 Abs 1 StVollzG ohne Vorlage an BGH stellt jedenfalls keine krasse Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze dar