Eintritt des Besserungsfalls nach Verkauf eines “Besserungsscheins” zum Verkehrswert ohne schenkungsteuerrechtliche Bedeutung; Verhältnis von vGA und Schenkungsteuer
Nichtannahmebeschluss: Schenkungssteuerpflicht des Schenkers (§ 20 Abs 1 ErbStG) mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar – § 20 Abs 1 S 1 ErbStG kann bei Vorliegen besonderer Sachgründe als Haftungsnorm ausgelegt werden – hier: Haftung des Schenkers vorliegend jedenfalls wegen kollusiven Verhaltens
(Vorlage des ErbStG an BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit – Wertpapiere und Wertpapieren vergleichbare Forderungen i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ErbStG – Art. 6 Abs. 1 GG bezieht sich nur auf die Familie als Gemeinschaft von Eltern und Kindern – wiederholte Gesetzesänderungen innerhalb eines kürzeren Zeitraums – Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers – verfassungskonforme Gesetzesauslegung)