Gesetzliche Unfallversicherung – Arbeitsunfall – Schädel-Hirn-Trauma – weitere Unfallfolgen: Substanzschaden im linken Großhirn im Sinne einer Parenchymläsion und eines posttraumatischen Kopfschmerzes – hirnorganisches Psychosyndrom – haftungsbegründende Kausalität – Verletztenrente – Anspruchsbeginn: Ende des Verletztengeldanspruchs aus derselben Beschäftigung
Asyl, Hauptsacheerledigung, (Teil-)Abhilfe durch Beklagte, Familienflüchtlingsschutz bei unterschiedlichen Herkunftsländern/unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen, Union
Dienstunfall, mehrere Unfallereignisse, Abgrenzung Einzelereignis zum schädlichen Dauerereignis, Meldefristen, PTBS und rezidivierende depressive Störung, Vorrang des Gutachtens eines Amtsarztes, Beweisantrag auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens