Patentbeschwerdeverfahren – zur Zustellung eines Zurückweisungsbeschlusses bei mehreren Beteiligten an einen Zustellungsbevollmächtigten – Erfordernis der Beifügung von Beschlussausfertigungen oder beglaubigten Abschriften für jeden Beteiligten – Unwirksamkeit der Zustellung bei fehlender Beifügung der erforderlichen weiteren Ausfertigungen oder Abschriften – Beschwerdefrist wird nicht in Gang gesetzt
Patenteinspruchsverfahren – “Fahrzeugfahrwerk” – Widerruf des Patents – Beschreibung steht im Widerspruch zu dem Gegenstand des geänderten Patentanspruchs
Widerruf eines Patents: Erweiterung des Schutzbereichs durch Streichung eines ursprünglich nicht als zur Erfindung gehörend offenbarten Merkmals – Winkelmesseinrichtung
Patenteinspruchsverfahren – “Vorrichtung zum Heißluftnieten” – zur Erledigung des Einspruchs- bzw. Einspruchsbeschwerdeverfahren: Erledigung in der Hauptsache möglich – teilweise Erledigung bei Erlöschen des Patents durch Patentverzicht oder Nichtzahlung der Jahresgebühr – zum Rechtsschutzziel des Einspruchs – zum besonderen Rechtsschutzbedürfnis des Einsprechenden nach dem Erlöschen des Streitpatents – Ausgestaltung des auf rückwirkende Beseitigung eines Verwaltungsaktes gerichteten Einspruchs als Popularrechtsbehelf – zum Allgemeininteresse an der rückwirkenden Beseitigung der Patenterteilung – im Falle des Erlöschens des Streitpatents und des Ausschlusses, für die Vergangenheit noch Ansprüche aus dem Patent gegenüber dem Einsprechenden/Dritten geltend zu machen: Einspruchsverfahren ist in der Hauptsache (insgesamt) erledigt – Patentinhaber hat Wegfall des Allgemeininteresses darzulegen und nachzuweisen
Patentbeschwerdeverfahren – “Zerlegungsleitweg erzeugendes Gerät, Zusammenbauleitweg erzeugendes Gerät und Unterstützungssystem für eine mechanische Systemkonstruktion” – zur Rückzahlung der Beschwerdegebühr – triftige Gründe für die Ablehnung einer Anhörung
Patentbeschwerdeverfahren – keine Ausführbarkeit der Lehre – die für die Erreichung der erstrebten Wirkung notwendigen Erfordernisse sind nicht vollständig in den ursprünglichen Unterlagen enthalten – keine Offenbarung eines einzigen gangbaren Weges zur Herstellung
Patentbeschwerdeverfahren – zur Frage der Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Anmeldetags in Fällen fehlerhafter oder unvollständiger deutscher Übersetzungen – zur Frage der Gleichstellung mit einer gänzlich fehlenden Übersetzung