Ablehnung eines Antrags auf Kostenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde – keine Kostenerstattung bei auf einfachrechtliche Erwägungen gestützte Abänderung der angegriffenen Gerichtsentscheidung
Ablehnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung – Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nach § 153a StPO begründet im Rahmen der Billigkeitsentscheidung gem § 34 Abs 3a BVerfGG nicht die Annahme, dass die öffentliche Gewalt das Begehren des Beschwerdeführers für berechtigt erachtete – Zudem keine offensichtliche Gehörsverletzung durch Versagung von Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren bzgl einer strafprozessualen Beschlagnahme