Nichtannahmebeschluss: Einzelfallbezogen abwägende Subsumtionsentscheidung kann auch im PKH-Verfahren getroffen werden, soweit generelle Maßstäbe geklärt sind – keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – hier: zivilrechtliches Unterlassungsbegehren bzgl identifizierender Presseberichterstattung