Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit im Verwaltungsprozess (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) durch Berücksichtigung von Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten nach Bewilligungsreife eines PKH-Antrags – hier: Aufstockungsklage eines Asylsuchenden – Gegenstandswertfestsetzung