Sperrbetrag gemäß § 50c EStG 1997 bei sog. Doppelumwandlungsmodell – Nachweismöglichkeit über die sperrbetragsmindernde Differenzierung des Anteilskaufpreises
(Berücksichtigung von Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung seit Inkrafttreten von § 15b EStG – Keine Anwendung von § 42 AO bei Vorhandensein einer speziellen Missbrauchsbestimmung)