Nichtannahme mehrerer Verfassungsbeschwerden bzgl der Erhebung des Rundfunkbeitrags – erkennbare Aussichtslosigkeit bei vorangegangener Senatsentscheidung gleichgelagerter Fälle (vgl Beschluss vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16) – Androhung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten