Nichtannahmebeschluss: Subsidiaritätsgrundsatz gebietet Erhebung der Untätigkeitsklage gem § 46 FGO, bevor die überlange Dauer eines Steuerfestsetzungsverfahrens mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann – hier: unzulässige Rüge der überlangen Dauer eines steuerrechtlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens mit der postulierten Folge der Verwirkung von Aussetzungszinsen gem § 237 AO (juris: AO 1977) – Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde sowie unzureichende Substantiierung einer Verletzung von Art 19 Abs 4 GG iVm Art 6 Abs 1 MRK
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) gebietet in strafvollzugsrechtlichen Verfahren die Berücksichtigung der spezifischen Situation des Strafgefangenen und der hieraus folgenden besonderen Beweisprobleme – Einnahmen durch Kostenpauschalen für den Betrieb von Elektrogeräten im Strafvollzug dürfen verursachte Betriebskosten nicht übersteigen – hier: Rechtsbehelfe eines Strafgefangenen bzgl der Berechnung einer Kostenpauschale für den Empfang von Satelliten-TV