Verfahrenspflegschaft gem § 276 Abs 1 FamFG umfasst jedenfalls in betreuungsrechtlichen Verfahren auch die Befugnis zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde für den Betreuten – Antrag auf Bestellung als Verfahrenspfleger zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde daher mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Wirksamkeit der Stichtagsregelung und der Regelungen zur Umverteilung des Sanierungsgeldes in der VBL-Satzung