(Markenbeschwerdeverfahren – “VinoMonte (Wort-Bild-Marke)/MONTES/VINHA DO MONTE (Gemeinschaftsmarke)” – Entscheidung über mehrere Widerspruchsverfahren in einem Beschluss – ein Widersprechender legt Erinnerung, ein anderer Beschwerde ein – der erinnerungsführende Widersprechende kann nicht gemäß § 64 Abs. 6 S. 2 MarkenG ebenfalls Beschwerde einlegen – Aussetzung des Beschwerdeverfahrens – Zurückverweisung des Erinnerungsverfahrens an das DPMA)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG) durch Nichtbescheidung des Beratungshilfeantrags sowie durch unzulässige Verweisung auf behördliche Beratung
Markenbeschwerdeverfahren – Erinnerung gegen Rechtspflegerbeschluss – “Danke!-Kärtchen” – fehlende Zahlung der Beschwerdegebühr – Äußerungsfrist – fehlender Vortrag von Tatsachen, die die Wiedereinsetzung begründen – Zahlung der Beschwerdegebühr – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Zahlung der Beschwerdegebühr