Zur Entstehung einer zusätzlichen Gebühr für den Rechtsanwalt bei Vermeidung der Hauptverhandlung (VV 4141 RVG) – Anforderungen an die Mitwirkung und Darlegung
Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Klagegebühr bei Verbindung von Nichtigkeitsklagen“ – bei Verbindung von Nichtigkeitsklagen bleiben die bis zum Verbindungsbeschluss entstandenen Gebührentatbestände bestehen