(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Prozess- statt Sachurteil – Subsidiarität eines Feststellungsantrags – entscheidungserheblicher Zeitpunkt bei einer Klage gegen einen GdB-Herabsetzungsbescheid nach Heilungsbewährung – Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Verwaltungsentscheidung bei Anfechtungsklage – Berücksichtigung nachträglicher Änderungen nur bei Umstellung der Klage auf ein Verpflichtungsbegehren – Schwerbehindertenrecht – GdB-Feststellung – tatsachenrichterliche Aufgabe – Sachverständiger als Gehilfe des Gerichts – Heranziehung von ärztlichem Fachwissen nur im Rahmen der Feststellung der einzelnen Gesundheitsstörungen – Sachverständigenanhörung – nachträgliche Rüge der Verletzung des Fragerechts – Erforderlichkeit der Darlegung möglicher entscheidungserheblicher Antworten auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Gerichts – Übertragung der Entscheidung auf den Berichterstatter nach § 153 Abs 5 SGG – keine Begründungspflicht – gerichtliches Ermessen – Darlegung von Ermessensfehlern)