(Krankenversicherung – Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) – Erprobung einer Untersuchungsmethode (hier: Proteomanalyse des Gallensekrets und des Urins zur Erkennung eines Gallengangkarzinoms) – Anforderungen an die Annahme eines Antrags nach § 137e Abs 7 SGB 5 – Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative – Beschränkung der medizinischen Ermittlungen auf die vom Antragsteller eingereichten Unterlagen unter Einbeziehung präsenter Erkenntnisse – demokratische Legitimation des GBA zum Erlass von Erprobungs-Richtlinien)
Zur Reichweite des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG), wenn und soweit die gerichtliche Kontrolle an Grenzen des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes stößt – sowie zur gesetzgeberischen Pflicht zur zumindest untergesetzlichen Maßstabsbildung bei fachwissenschaftlichem “Erkenntnisvakuum”