Nichtannahmebeschluss sowie Versagung von PKH für das Verfassungsbeschwerdeverfahren: Mangelnde Bewilligungsreife des PKH-Antrags im Zeitpunkt der Verfahrenserledigung bei Nichtvorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 117 Abs 2 bis 4 ZPO) – Bezugnahme auf „erstinstanzlich vorgelegte Erklärung“ insofern nicht hinreichend