Patentbeschwerdeverfahren – „Rücknahme der Lizenzbereitschaftserklärung II“ – zur Löschung der Lizenzbereitschaftserklärung – zuvor eingegangene Benutzungsanzeige – Tatsachenvortrag zur Unwirksamkeit der Anzeige
Markenbeschwerdeverfahren – „F.C. von BAYERN MÜNCHEN GbR (Wort-Bild-Marke)“ – zur zulässigen Einlegung der Beschwerde – Einzahlung der Beschwerdegebühr reicht auch unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks nicht zur wirksamen Beschwerdeeinlegung aus – kein Wiedereinsetzungsantrag – keine Wiedereinsetzung von Amts wegen – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr