Berufungszulassung (abgelehnt), unanfechtbare wasserrechtliche Planfeststellung, nachträgliche Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebs, kein Anspruch auf Schutzauflage zur Umsiedlung
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde nur unter besonderen Voraussetzungen unmittelbar gegen lauterbarkeitsrechtliche einstweilige Verfügung sowie vor Erschöpfung des Rechtswegs zulässig – einzelfallbezogener fachgerichtlicher error in procedendo nicht hinreichend – hier: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung sowie wegen materieller Subsidiarität unzulässig
Zurückweisung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG) – Vorabmitteilung der Entscheidung ohne Begründung (§ 96d S 2 BVerfGG) – Eilantrag unstatthaft
Zurückweisung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG) – Vorabmitteilung der Entscheidung ohne Begründung (§ 96d S 2 BVerfGG) – Eilantrag unstatthaft