Erfolgloser, da nicht hinreichend begründeter Eilantrag gegen §§ 3 bis 7 des Berliner Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (juris: MietBegrG BE) – auch bei Antrag auf Außervollzugsetzung eines Gesetzes sind Darlegungen zu eigenem schwerem Nachteil des Antragstellers erforderlich
Kammerbeschluss: Zurückweisung einer gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss im Verfassungsbeschwerdeverfahren erhobenen sofortigen Beschwerde – weder Erledigungs- noch Terminsgebühr entstanden
Keine Gruppenbevollmächtigung (§ 2 Abs 3 Halbs 2 WahlPrG) im Wahlprüfungsverfahren vor dem BVerfG – zudem kein Anspruch auf Beistandszulassung eines Gruppenbevollmächtigten für übrige Wahleinspruchsführer im verfassungsgerichtlichen Wahlprüfungsverfahren – hier: Ablehnung eines Eilantrags im Wahlprüfungsverfahren – Ablehnung einer Beistandszulassung – A-limine-Abweisung mehrerer Wahlprüfungsbeschwerden
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Verletzung der prozessualen Waffengleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Erlass einer einstweiligen Verfügung in einer äußerungsrechtlichen Sache ohne Anhörung der Gegenseite