Erneute Wiederholung einer eA im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle: Vorläufige Außervollzugsetzung des § 19 ZensG 2011 – Hauptsache- und eA-Verfahren als eigenständige Sachen iSd § 5 Abs 3 S 1 BVerfGG
Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl diverser Punkte einer sitzungspolizeilichen Anordnung in einem Strafverfahren, ua zu Einlasskontrollen, Durchsuchungen sowie Foto-, Film- und Tonaufnahmen – mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Einlegung einer Beschwerde gem § 304 Abs 1 StPO – zudem Unzulässigkeit einer noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache wegen Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG