Ablehnung des Erlasses einer eA mit Tenorbegründung: Formmangel des eA-Antrags (§ 23 Abs 1 S 1 BVerfGG) bei Übermittlung per E-Mail – zudem vorrangige Inanspruchnahme fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes nicht dargelegt
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Ausschluss des Kindesumgangs und Amtsermittlungspflicht bzgl der Verfügbarkeit eines Umgangsbegleiters iSd § 1684 Abs 4 S 3 BGB
Bußgeldverfahren: Örtlich zuständiges Gericht für die Entscheidung über den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid der „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Nord“