Ablehnung der nachträglichen PKH-Gewährung sowie der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigterklärung – Stattgabe der fachgerichtlichen Hauptsacheklage erlaubt keinen Schluss auf Erfolgsaussicht des fachgerichtlichen Eilantrags, dessen Ablehnung Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war