Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen (§ 34a Abs 3 BVerfGG), wenn Erfolg der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung nicht unterstellt werden kann – kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung bei mangelnden Gründen für Erhöhung des Mindestwertes gem § 37 Abs 2 S 2 Halbs 2 RVG
Streitwert, Erledigung, Verfahren, Hauptsache, Klage, Erfolg, Streitstand, Aussicht, Sach, eingestellt, festgesetzt, Erledigung der Hauptsache, Aussicht auf Erfolg, keine Aussicht auf Erfolg
Verpflichtung eines Wach- und Sicherheitsdienstleistungsunternehmens zur Vorlage einer Belastungsanalyse – Untersagung der Verlängerung der Tageszeitarbeit über zehn Stunden