Betreuungssache: Ablehnung der Aufhebung des Einwilligungsvorbehalts ohne weitere Ermittlungen; inhaltliche Eignung des Sachverständigengutachtens als ausreichende Tatsachengrundlage für die zu treffende Entscheidung
(Bayerisches Landesblindengeld – Blindheit nach Art 1 BlindG BY – gleich zu achtende Beeinträchtigung der Sehschärfe – zerebrale Störung des Sehvermögens – keine spezifische Sehstörung erforderlich – Möglichkeit der Sinneswahrnehmung „Sehen“ – Alzheimer-Demenz – Ausgleich des blindheitsbedingten Mehrbedarfs – rechtsvernichtender Einwand der Zweckverfehlung)