Zugewinnausgleich: Gerichtliche Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs im Wege der Teilklage; Berücksichtigung von Fremdverbindlichkeiten bei der Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebs
(Grundsätzliche Bedeutung – Ablaufhemmung wegen Fahndungsprüfung – Verwirkung – Neue Tatsache – “Vorliegen” einer Steuerhinterziehung oder einer leichtfertigen Steuerverkürzung i.S. des § 173 Abs. 2 AO)
Grundsätzliche Bedeutung und Überraschungsentscheidung – Veräußerungsgewinn kein Gewerbeertrag – Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters als laufender Gewinn