Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung (§§ 102, 105 StPO) verletzt bei objektiv willkürlicher Bejahung eines Anfangsverdachts das Grundrecht aus Art 13 Abs 1 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) – Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines gleichgelagerten Delikts bietet keine Grundlage für Tatverdacht in neuerlichem Ermittlungsverfahren
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) sowie der richterlichen Sachaufklärungspflichten (Art 3 Abs 1 GG) an die Einstufung ausländischer Urkunden im Asylverfahren als unecht – sowie zur Einstufung einer Vorladung der Sicherheitsbehörden in Dagestan wegen Verdachts der Terrorunterstützung als möglichem Wiederaufgreifensgrund im Asylfolgeverfahren – hier: keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von Eilrechtsschutz in einer Asylsache