Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unzureichender Geltendmachung einer Gehörsverletzung im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren – zudem unzureichend substantiierte Beschwerdebegründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei Unterlassen einer nicht aussichtslosen Gehörsrüge im fachgerichtlichen Verfahren